Neues Curriculum startet im November 2023
In kaum einem anderen Fach spielt psychosomatisches Denken und Handeln eine so große Rolle wie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Der Erwerb von Kenntnissen in der Psychosomatischen Grundversorgung ist daher obligater Bestandteil der Weiterbildung im Fachgebiet. Die Zusatzweiterbildung Psychotherapie vertieft und erweitert die so erworbenen Kenntnisse und umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und indikationsbezogene psychotherapeutische Behandlung von Erkrankungen, die durch psychosoziale Faktoren bedingt oder mitbedingt sind.
Mit der Novellierung der Weiterbildungsordnung wird die Zusatzweiterbildung nicht mehr fachbezogen aber in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz erworben.
Das Weiterbildungsinstitut für Psychosomatische Frauenheilkunde e.V. ist ein von der Ärztekammer Berlin anerkanntes Institut zur Weiter- und Fortbildung auf dem Gebiet der Psychosomatik und Psychotherapie für Frauenärztinnen und -ärzte und bildet nach den Richtlinien der Bundesärztekammer weiter und wird 2021 das 1. Curriculum nach der neuen Weiterbildungsordnung anbieten.
Entsprechend der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer werden folgende Bausteine von uns angeboten
140 Stunden Theorie
30 Doppelstunden psychosomatisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen
10 Stunden Gruppe zum Umgang mit psychischen Krisen
80 Stunden Gruppenselbsterfahrung
30 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
240 Stunden supervidierte tiefenpsycho-logisch/psychodynamische Psycho-therapie,
davon 6 abgeschlossene Fälle bei Bedarf mit Kooperationspartnern in einzelnen Bundesländern
(Supervision ist zusätzlich zu finanzieren)
Folgende Bausteine müssen extern absolviert werden, können aber vermittelt werden:
32 Stunden autogenes Training, PMR oder Hypnose
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit
70 Stunden Einzelselbsterfahrung
Voraussetzungen zur Teilnahme
• Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie in der Weiterbildung zu diesem Fachgebiet befindliche Ärztinnen und Ärzte
• Nachweis über die Erlangung zur psychosomatischen Grundversorgung
Inhalte der Theorie
• Entwicklungspsychologie
• Grundlagen von Motivation, Kognition, Emotion
• Persönlichkeitslehre, Strukturlehre
• Persönlichkeitsstörungen
• Technik der Erstuntersuchung mit biographischer Anamnese in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
• Übung und Technik des Erstinterviews
• OPD Diagnostik
• Antragsverfahren
• Neurobiologie
• Grundlagen psychosomatischer Krankheitsbilder
• Grundlagen psychiatrischer Krankheitsbilder
• Trauma und Traumatherapie
• Grundlagen von Krankheitsverarbeitung, Bewältigungsstrategien und Salutogenese
• Psychoonkologie und psychoonkologische Interventionen
• Abhängigkeit und Sucht
• Essstörungen und Therapie
• Chronische Schmerzstörung und Therapie
• Lebenskrisen, Pubertät, Klimakterium
• Kinderwunsch
• Psychosomatik von Schwangerschaft und Geburt
• Depression in SS u. Wochenbett
• Störungen d. frühen Eltern-Kind-Beziehung, Analytische Säuglings-, Kleinkind- und Elternpsychotherapie (SKEPT
• Psychodynamik der Paarbeziehung
• Chronischer Unterleibsschmerz
• Sexualmedizin, Sexualstörungen, sexuelle Orientierung, Paraphilien
• Psychopharmakotherapie
• Psychologie der Beziehungen und Systeme, Systemische Therapie,
• Verhaltenstherapie
• Angst- und Zwangsstörungen
• Psychodynamik der Gruppe und
• Grundlagen der Gruppentherapie
• psychoedukative und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
• Psychotherapeutisches Vorgehen in den verschiedenen Behandlungsphasen
• therapeutische Beziehung
• Störungsspezifische Interventionen
• Psychotherapeutische Behandlungsphasen und –verläufe
• Beendigung von Therapien
• Rezidivprophylaxe
Gruppenarbeit
Die Gruppenarbeit (Selbsterfahrung, Fallseminare und Fallbesprechungen) erfolgt in festen Kleingruppen mit 7 bis maximal 10 Teilnehmer*innen
Prüfungen
Die Zwischenprüfung erfolgt als Gruppenprüfung nach ca. 1 Jahr. Danach können die Teilnehmer*innen mit der Behandlung unter Supervision
Beginnen.
Die Abschlussprüfung erfolgt frühestens 3 Jahre nach Beginn der Weiterbildung als Einzelprüfung zunächst am WIPF und anschließend bei der zuständigen Landesärztekammer
Termine
Die Blockseminar finden in der Regel von Freitag bis Sonntag zu folgenden Uhrzeiten statt:
Freitags: ca. 17.00 – 20.30
Samstags: ca. 10.00 – 18.00
Sonntags: ca. 09.30 – 15.00
Die Voraussichtlichen Termine sind:
2023
Block 1 24.11. – 26.11.2023
2024
Block 2 16.02. – 18.02.2024
Block 3 22.03. – 24.03.2024
Block 4 31.05. – 02.06.2024
Block 5 30.08. – 01.09.2024
Block 6 22.11. – 24.11.2024
2025
Block 7 16.02. – 18.02.2025
Block 8 30.04. – 04.05.2025 (5 Tage!)
Block 9 20.06. – 22.06.2025
Block 10 05.09. – 07.09.2025
Block 11 21.11. – 23.11.2025
2026
Block 12 23.01. – 25.01.2026
Block 13 20.03. – 22.03.2026
Block 14 19.06. – 21.06.2026
Block 15 11.09. – 13.09.2026
Block 16 27.11. – 29.11.2026
Die Kursgebühren betragen:
- Kursgebühr 5.950,00 €*
- Bewerbungs- und Bearbeitungsgebühr 120,00 €
- Bewerbungsgespräch 75,00 €
- Einzelsupervision (50 Minuten) 90,00 €
- Gruppensupervision 3 TN (50 Minuten) Pro TN 30,00 €
- Prüfungsgebühr für Zwischenprüfung 110,00 €
- Prüfungsgebühr für Abschlusskolloquium 260,00 €
- Einzelzertifikat 25,00 €
- Abschlusszertifikat 75,00 €
- Gebühr Gasthörer pro Unterrichtsstunde 12,00 €
nicht enthalten Honorare und Gebühren für:
- Balintgruppe
- Autogenes Training, PMR oder Hypnose gefordert 16 Stunden
- Einzelselbsterfahrung
Die Weiterbildungsteilnehmer können ca. sechs Monate nach der Zwischenprüfung mit Einkünften aus der Behandlungstätigkeit rechnen. Von den Krankenkassen wird eine Behandlungsstunde mit ca. 100 € vergütet. Hiervon erhält der Weiterbildungsteilnehmer 50 -60 Prozent.
*Die Zahlung der Kursgebühr ist in mehreren Raten möglich. Sprechen Sie uns an!