
Psychotherapie Curriculum XI, 2026-29
Neues Curriculum startet im Juni 2026
In kaum einem anderen Fach spielt psychosomatisches Denken und Handeln eine so große Rolle wie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Der Erwerb von Kenntnissen in der Psychosomatischen Grundversorgung ist daher obligater Bestandteil der Weiterbildung im Fachgebiet. Die Zusatzweiterbildung Psychotherapie vertieft und erweitert die so erworbenen Kenntnisse und umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und indikationsbezogene psychotherapeutische Behandlung von Erkrankungen, die durch psychosoziale Faktoren bedingt oder mitbedingt sind.
Mit der Novellierung der Weiterbildungsordnung wird die Zusatzweiterbildung nicht mehr fachbezogen aber in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz erworben.
Das Weiterbildungsinstitut für Psychosomatische Frauenheilkunde e.V. ist ein von der Ärztekammer Berlin anerkanntes Institut zur Weiter- und Fortbildung auf dem Gebiet der Psychosomatik und Psychotherapie für Frauenärztinnen und -ärzte und bildet nach den Richtlinien der Bundesärztekammer weiter.
Entsprechend der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer werden folgende Bausteine von uns angeboten
140 Stunden Theorie
30 Doppelstunden psychosomatisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen
10 Stunden Gruppe zum Umgang mit psychischen Krisen
80 Stunden Gruppenselbsterfahrung
30 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
240 Stunden supervidierte tiefenpsycho-logisch/psychodynamische Psychotherapie,
davon 6 abgeschlossene Fälle bei Bedarf mit Kooperationspartnern in einzelnen Bundesländern
(Supervision ist zusätzlich zu finanzieren)
Folgende Bausteine müssen extern absolviert werden, können aber vermittelt werden:
32 Stunden autogenes Training, PMR oder Hypnose
35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit
70 Stunden Einzelselbsterfahrung
Voraussetzungen zur Teilnahme
• Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie in der Weiterbildung zu diesem Fachgebiet befindliche Ärztinnen und Ärzte
• Nachweis über die Erlangung zur psychosomatischen Grundversorgung
Inhalte der Theorie
• Entwicklungspsychologie
• Grundlagen von Motivation, Kognition, Emotion
• Persönlichkeitslehre, Strukturlehre
• Persönlichkeitsstörungen
• Technik der Erstuntersuchung mit biographischer Anamnese in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
• Übung und Technik des Erstinterviews
• OPD Diagnostik
• Antragsverfahren
• Neurobiologie
• Grundlagen psychosomatischer Krankheitsbilder
• Grundlagen psychiatrischer Krankheitsbilder
• Trauma und Traumatherapie
• Grundlagen von Krankheitsverarbeitung, Bewältigungsstrategien und Salutogenese
• Psychoonkologie und psychoonkologische Interventionen
• Abhängigkeit und Sucht
• Essstörungen und Therapie
• Chronische Schmerzstörung und Therapie
• Lebenskrisen, Pubertät, Klimakterium
• Kinderwunsch
• Psychosomatik von Schwangerschaft und Geburt
• Depression in SS u. Wochenbett
• Störungen d. frühen Eltern-Kind-Beziehung, Analytische Säuglings-, Kleinkind- und Elternpsychotherapie (SKEPT
• Psychodynamik der Paarbeziehung
• Chronischer Unterleibsschmerz
• Sexualmedizin, Sexualstörungen, sexuelle Orientierung, Paraphilien
• Psychopharmakotherapie
• Psychologie der Beziehungen und Systeme, Systemische Therapie,
• Verhaltenstherapie
• Angst- und Zwangsstörungen
• Psychodynamik der Gruppe und
• Grundlagen der Gruppentherapie
• psychoedukative und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
• Psychotherapeutisches Vorgehen in den verschiedenen Behandlungsphasen
• therapeutische Beziehung
• Störungsspezifische Interventionen
• Psychotherapeutische Behandlungsphasen und –verläufe
• Beendigung von Therapien
• Rezidivprophylaxe
Gruppenarbeit
Die Gruppenarbeit (Selbsterfahrung, Fallseminare und Fallbesprechungen) erfolgt in festen Kleingruppen mit 7 bis maximal 10 Teilnehmer*innen
Prüfungen
Die Zwischenprüfung erfolgt als Gruppenprüfung nach ca. 1 Jahr. Danach können die Teilnehmer*innen mit der Behandlung unter Supervision
Beginnen.
Die Abschlussprüfung erfolgt frühestens 3 Jahre nach Beginn der Weiterbildung als Einzelprüfung zunächst am WIPF und anschließend bei der zuständigen Landesärztekammer
Termine
Die Blockseminar finden in der Regel von Freitag bis Sonntag zu folgenden Uhrzeiten statt:
Freitags: ca. 17.00 – 20.30
Samstags: ca. 10.00 – 18.00
Sonntags: ca. 9.30 – 15.00
Block 10, 11 und 14 haben 5 Tage
Die voraussichtlichen Termine sind:
2026
Block 1 05.06. – 07.06.2026
Block 2 13.11. – 15.11.2026
2027
Block 3 12.02. – 14.02.2027
Block 4 09.04. – 11.04.2027
Block 5 28.05. – 30.05.2027
Block 6 25.06. – 27.09.2027
Block 7 10.09. – 12.19.2027
Block 8 12.11. – 14.11.2027
2028
Block 9 18.02. – 20.02.2028
Block 10 24.05. – 28.05.2028
Block 11 29.09. – 03.10.2028
Block 12 17.11. – 19.11.2028
2029
Block 13 23.02. – 25.02.2029
Block 14 27.04. – 01.05.2029
Block 15 22.06. – 24.06.2029
Die Kursgebühren betragen:
Kursgebühr 6.36,00 € Zahlbar in 4 Raten
(zzgl. Reise- und Unterbringungskosten, sowie Kosten für autogenes Training, Supervision, Balint-Gruppe, Einzelselbsterfahrung,).
Die Weiterbildungsteilnehmer können ca. sechs Monate nach der Zwischenprüfung mit Einkünften aus der Behandlungstätigkeit rechnen.
Weitere Verwaltungs- und Prüfungsgebühren:
- Bewerbungs- und Bearbeitungsgebühr 120,00 €
- Bewerbungsgespräch 75,00 €
- Einzelsupervision (50 Minuten) 100,00 €
- Gruppensupervision 3 TN (50 Minuten) Pro TN 35,00 €
- Prüfungsgebühr für Zwischenprüfung 110,00 €
- Prüfungsgebühr für Abschlusskolloquium 260,00 €
- Einzelzertifikat 25,00 €
- Abschlusszertifikat 75,00 €
nicht enthalten Honorare und Gebühren für:
- Balintgruppe
- Autogenes Training, PMR oder Hypnose gefordert 16 Stunden
- Einzelselbsterfahrung
- Reise- Unter
- Gebühr Gasthörer pro Unterrichtsstunde 12,00 €
Die Weiterbildungsteilnehmer können ca. sechs Monate nach der Zwischenprüfung mit Einkünften aus der Behandlungstätigkeit rechnen. Von den Krankenkassen wird eine Behandlungsstunde mit ca. 112 € vergütet. Hiervon erhält der Weiterbildungsteilnehmer 50-60 Prozent.
Prüfungen
Die Zwischenprüfung erfolgt als Gruppenprüfung nach ca. 1 Jahr. Danach können die Teilnehmer*innen mit der Behandlung unter Supervision beginnen.
Die Abschlussprüfung erfolgt frühestens 3 Jahre nach Beginn der Weiterbildung als Einzelprüfung zunächst am WIPF und anschließend bei der zuständigen
Landesärztekammer
Teilnahmebedinungen
Auf Ihre Bewerbung erfolgt zunächst ein Bewerbungsgespräch. Eine Teilnahme ist nicht garantiert. Nach Rechnungslegung ist die Kursgebühr binnen 14 Tagen fällig.
Der Kurs besteht aus max. 16 Teilnehmenden.
Die Veranstaltung ist vorwiegend als Präsenz-Veranstaltung ausgelegt. Einzelne Theorie-Termine können u. U. in einem anderen Curriculum nachgeholt werden.
Vor Kursbeginn wird ein Ausbildungsvertrag mit dem WiPF geschlossen, worin alle Formalien geregelt werden.


